Abbruch des bestehenden, direkt an die Scheune angebauten Wohnhauses (erhaltenswertes Gebäude).
Neubau Zweifamilienhaus an neuem Standort.
Gestaltung und Eingliederung mit entsprechender Berücksichtigung der Lage im Dorfkern und in Anlehnung an das abgebrochene Gebäude.